Vogelschutzzeit: Was ist erlaubt, was ist verboten im Hausgarten?

Für viele Gartenbesitzer gehört Vogelgezwitscher zu den schönsten Argumenten für den Aufenthalt in ihrem grünen Reich. Wenn Amsel und Drossel singen, weiß man, dass man eins ist mit der Natur und die Bewohner Ihres Gartens sich richtig wohl fühlen. Damit das so bleibt, gibt es jedes Jahr die Vogelschutzzeit. Wir erklären Ihnen, wann dieser Zeitraum ist und was Sie dafür in Ihrem Garten beachten müssen.

Wann stehen Vögel unter besonderem Schutz?

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres gilt die offizielle Vogelschutzzeit, festgelegt ist dies im §39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Warum gibt es diese Schutzzeit für Vögel?

Vögeln, und auch anderen Wildtieren, soll in diesen sieben Monaten die Möglichkeit gegeben werden, in Ruhe zu brüten und ihren Nachwuchs aufzuziehen, um deren Bestand zu sichern.

Was bedeutet die Vogelschutzzeit für meinen Garten?

Der wichtige Abschnitt des Gesetzes für Sie dazu lautet: “(Es ist verboten,…) Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (…)”

Kurz gesagt, dürfen Sie in dieser Zeit keine geschützten Bäume fällen – hier sollten Sie auch die Baumschutzsatzung Ihrer Kommune überprüfen – und Gehölze stark zurückschneiden. Ausgenommen sind oft Nadel- und Obstbäume im Hausgarten.

Wenn Sie diese Arbeiten in Ihrem Garten planen, müssen Sie bis Ende Februar damit fertig sein, oder sie in den Herbst verlegen. Übrigens dürfen auch Röhrichte in diesen Monaten nicht geschnitten werden und es ist untersagt, ständig wasserführende Gräben mit Grabenfräsen zu räumen.

Was ist während des Frühjahrs/Sommers verboten, was ist erlaubt?

Für viele Besitzer von Privatgärten ist nicht immer eindeutig klar, was nun während der Vogelschutzzeit definitiv verboten und was noch zulässig ist.

Gestattet sind:

  • schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Sträuchern und Bäumen
  • Abschneiden des Jahreszuwachses an Gehölzen unter Berücksichtigung der einheimischen Tierwelt
  • im Hausgarten dürfen das ganze Jahr hindurch Bäume gefällt werden, die nicht explizit unter Schutz stehen. Allerdings müssen Sie sich versichern, dass dieser Baum keine Horste oder Nester beheimatet; dann müssten Sie warten, bis sie nicht mehr bewohnt sind
  • bei Kronenbruch und Pilzbefall sollte man sofort reagieren und sich bei seiner Kommune (Untere Naturschutzbehörde) melden, um eventuell eine Sondergenehmigung einzuholen
  • auch wenn die Verkehrssicherheit auf dem Spiel steht (Gefahrenbaum durch Sturmschaden) sollte die Behörde kontaktiert werden

Nicht erlaubt sind neben den oben aufgeführten Arbeiten Kürzungen von Baumkronen, Verjüngungsschnitte und besonders das Abflammen des Vorjahresbewuches an Böschungen, Wegrändern, Feldrainen und Brachflächen. Auch hier steht der Tierschutz an erster Stelle: Bodenbrüter finden dort oft ihre Nische. Das Abbrennen stört empfindlich das Ökosystem und richtet großen Schaden an!

Insgesamt gilt für sämtliche Tätigkeiten im Garten, dass man sich mit besonderem Respekt gegenüber den Vögeln und Kleintieren verhält. Das bedeutet, auch wenn Sie Ihre Hecke schonend in Form bringen, achten Sie darauf, ob es darin zwitschert. Verschieben Sie dann den Schnitt einfach, bis der Vogelnachwuchs ausgeflogen ist.

Welche Ausnahmen gibt es in der Vogelschutzzeit?

Für behördlich angeordnete Maßnahmen gibt es Ausnahmeregelungen. Das betrifft zum Beispiel unaufschiebbare Bauvorhaben oder das Fällen von Bäumen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Doch selbst dann muss man sich davon überzeugen, Tiere wie Vögel oder Fledermäuse nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, indem man vorher Nester und Höhlen kontrolliert.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Viele Gartenbesitzer wissen gar nicht, dass empfindliche Bußgelder drohen, wenn man gegen die gesetzlichen Auflagen verstößt. Jedes Bundesland hat dazu eigene Strafen festgelegt, so kann das Fällen eines nicht genehmigten Baumes bis zu 50.000 Euro kosten.

Bundesland bis 10 m bis 100 m über 100 m
Baden-Württemberg keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Bayern 50 – 1.000 € 250 – 5.000 € 1.000 – 15.000 €
Berlin keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Brandenburg 50 – 1.000 € 250 – 4.000 € ab 1.000 €
Bremen 50 – 500 € 250 – 2.000 € 1.000 – 7.500 €
Hamburg keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Hessen keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern 100 – 1.000 € 500 – 4.000 € 3.000 – 100.000 €
Niedersachsen 50 – 2.500 € 250 – 12.500 € 500 – 25.000 €
Nordrhein-Westfalen 40 – 750 € 200 – 3.000 € 750 – 12.500 €
Rheinland-Pfalz 51,13 – 511,29 € 102,26 – 1.533,88 €1 255,65 – 10.225,84 € 2
Saarland 50 – 2.000 € 250 – 7.500 € 1.000 – 10.000 €
Sachsen-Anhalt keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Schleswig-Holstein keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Thüringen keine Angabe keine Angabe keine Angabe

Quelle:https://umwelt.bussgeldkatalog.org/hecke-schneiden/

Bundesland ein Baum mehrere Bäume
Baden-Württemberg keine Angabe keine Angabe
Bayern 50 – 5.000 € /
Berlin keine Angabe keine Angabe
Brandenburg 50 – 10.000 € /
Bremen 50 – 5.000 € 200 – 20.000 €1
Hamburg 50 – 50.000 € 50 – 50.000 €
Hessen keine Angabe keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern 50 – 5.000 € 75 – 100.000 €
Niedersachsen 100 – 12.500 € 1.250 – 50.000 €
Nordrhein-Westfalen 40 – 7.500 € 750 – 12.500 €
Rheinland-Pfalz keine Angabe keine Angabe
Saarland 50 – 7.500 € 1.000 – 10.000 €
Sachsen 50 – 5.000 € 250 – 15.000 €
Sachsen-Anhalt keine Angabe keine Angabe
Schleswig-Holstein keine Angabe keine Angabe
Thüringen / 500 – 25.000 €

Quelle:https://umwelt.bussgeldkatalog.org/baum-faellen/

Hier gilt es ebenso, die Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden zu beachten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es keiner merkt: Durch Kontrollen der Behörden oder Anzeigen von Anwohnern musste schon so mancher tief ins Portemonnaie greifen.

Fazit

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres gilt in ganz Deutschland die Vogelschutzzeit. In diesen Monaten dürfen keine geschützten Bäume gefällt sowie Hecken, Sträucher und Gehölze radikal beschnitten werden. Zusätzlich greift oft noch die örtliche Baumschutzsatzung. Grund dafür: In den Zeitraum fällt die Paarung, Brut und Aufzucht vieler einheimischer Vögel sowie anderer Wildtiere, die nicht gestört werden sollen. Erlaubt sind schonende Form- sowie Pflegeschnitte. Ausnahmen können behördlich erteilt werden, wenn unter anderem die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Bei Verstößen gegen das Gesetz gelten rigide Bußgelder.

Ist Ihnen die Vogelschutzzeit im Garten bekannt? Haben Sie weitere Tipps, um die einheimische Vogelwelt zu unterstützen? Wir freuen uns über Ihre Kommentare und nennen Ihnen gern Gehölze, in denen sich Vögel besonders wohl fühlen.